Um Taufpate werden zu können, wird für konfirmierte Mitglieder unserer Gemeinde vom Gemeindebüro eine Patenbescheinigung ausgestellt. In der Regel ist die Übernahme eines Patenamtes daran gebunden, dass der Pate/die Patin im christlichen Glauben unterwiesen und konfirmiert ist. Bitte bringen Sie, wenn Sie nicht in unserer Gemeinde konfirmiert worden sind, Ihre Konfirmationsurkunde mit (ggf. ist auch eine Kontaktaufnahme mit der Konfirmationsgemeinde über das Gemeindebüro möglich.) Bei Fragen oder Problemen sprechen Sie uns bitte an (z.B. häufig bei russlanddeutschen Gemeindegliedern, die in der alten Sowjetunion nicht konfirmiert werden konnten).